In einer Schule treffen schon immer viele individuelle Charaktere aufeinander. Es ist nicht immer einfach, so verschiedene Persönlichkeiten, Ansichten, Herkünfte und Kulturen auf so engem Raum wie in einer Schule unter einen Hut zu bekommen. Deswegen haben wir neben unserer Hausordnung auch einen Verhaltenskodex aufgestellt, der ein möglichst harmonisches Miteinander gewährleisten soll und an den sich alle an der Schule anwesenden Personen halten.

Verhaltenskodex.

Wir respektieren die Herkunft, Religion und sexuelle Orientierung unserer Mitmenschen.

Wir sind alle für ein sauberes Schulgebäude verantwortlich, deshalb halten wir Toiletten, Klassenräume, Mensa, Flure und Umkleidekabinen sauber.

Wir gehen mit offenen Augen durch den Schalalltag und helfen anderen bei Konflikten und Problemen.

Wir verletzen andere Schülerinnen und Schüler weder physisch noch psychisch. Wir unterlassen Beleidigungen, Handgreiflichkeiten und Provokationen.

Wir grenzen niemanden aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds, Aussehens, Auftretens und familiärer Hintergründe aus.

Wir Eltern bemühen uns auch zu Hause diesen Kodex zu lebenund umzusetzen. Wir sind unseren Kindern ein gutes Vorbild.

Wir sprechen Deutsch an der Schule um Missverständnisse zu vermeiden.

Wir gehen im Schulalltag und in sozialen Netzwerken wertschätzend miteinander um.

Wir unterlassen unangebrachtes Verhalten (Schubsen, Gerangel, Schreien, …) während Unterrichtszeiten, Pausen und Freistunden.

Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler gehen höflich und freundlich miteinander um.

Hausordnung.

0 Präambel

Die Geschwister-Scholl-Schule ist ein Bildungszentrum, in dem die drei eigenständigen Schularten Werkrealschule, Realschule und Gymnasium eng zusammen­arbeiten.

0.1   In unserer Schule haben alle ein gemeinsames Ziel: Erfolgreiche Arbeit und ein gutes Zusammenleben.

0.2   Dies setzt voraus: Soziales Verhalten, insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfestellung, Anerkennung der Rechte des anderen, Einhaltung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, Höflichkeit und Toleranz.

0.3   Jeder, der das Schulgelände betritt, unterliegt dieser Ordnung.

0.4   Disziplinarmaßnahmen: Für Verstöße gegen die Hausordnung gelten die entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

1 Haus und Grundstück

1.1   Wir sind dem Schulträger, der Stadt Mannheim, gegenüber verpflichtet, Grundstück, Haus und Einrichtung pfleglich zu behandeln. Deshalb ist jeder einzelne für Sauberkeit und ange­messene Ordnung im gesamten Schulbereich verantwortlich. Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Abfälle auf die Flachdächer zu wer­fen bzw. die Flachdächer zu betreten. Aus Sicherheitsgründen ist auch das Sitzen auf den Fenstersimsen untersagt.

1.2   Das Haus wird rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn betreten. Das Obergeschoss ist dem Unterricht vorbehalten. Daher ist dort aus Rücksichtnahme auf die an­deren unbedingt Ruhe auf den Gängen erforderlich. Schüler, die zu früh zu einer Unterrichtsstunde kommen, halten sich bis zum Läuten im Erdgeschoss, in der Mensa oder in der Bibliothek auf.

1.3   Wildes Umherrennen und Raufen ist aus Gründen der Sicherheit im gesam­ten Schulbereich nicht gestattet.

1.4   Jede Klasse sorgt für ihren Klassenraum und für die Gänge vor den Schließfä­chern. Verlässt die Klasse für längere Zeit den Raum, ist:

  • die Tafel zu reinigen, 

  • der Müll vom Boden bzw. Tischen zu entfernen, 

  • das Licht zu löschen,

  • sind die Fenster zu schließen,

  • der Raum abzuschließen.

Der jeweilige Lehrer ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Rege­lung.

1.5   Während der stundenplanmäßigen Anwesenheitszeiten und der Pausen, ausgenommen der Mittagspause, ist das Verlassen des beaufsichtigten Schulgeländes untersagt, da sonst der Versicherungsschutz entfällt.

1.6  Toiletten und Waschbecken: Jeder Schüler und jede Schülerin muss daran denken, dass nicht nur er/sie, sondern auch die Nachfolger sowohl eine saubere Toilette als auch ein sauberes Waschbecken erwarten.
Die Toiletten sind Teil des Aufsichtsbereichs der Lehrerinnen und Lehrer.

1. 7   Beschädigungen: Beschädigungen müssen umgehend bei den Hausmeistern bzw. den Lehrern gemeldet werden. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss im Rahmen seiner Verantwortung selbst dafür aufkommen.

1.8   Das Abstellen von Fahrrädern ist nur innerhalb der vorgesehenen Stellflächen gestattet.
Motorfahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände nicht abgestellt werden.

1.9   Schulfremden ist der Aufenthalt im Schulgebäude, dem Pausenhof und in der Mensa untersagt.

2 Unterricht

2.1   Zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde begeben sich die Schüler unaufge­fordert in die Zimmer und auf ihre Plätze.

2.2   Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer eingetroffen sein, melden dies die Klassensprecher im Lehrerzimmer bzw. im Schul­sekretariat.

2.3   Fachräume dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden.

2.4   Schulbücher müssen wegen der hohen Kosten und der Verwendung in mindestens fünf Schuljahren sorgfältig behandelt werden. Verlorene oder beschädigte Bücher sind zu ersetzen. Das Eigentum der Mitschüler ist zu respektieren.

2.5   Im Sportunterricht ist entsprechende Sportkleidung verpflichtend. Das Tragen von Schmuck, Uhren und allem, womit man sich selbst bzw. Mitschüler gefährden könnte, ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

2.6 Beurlaubungen

2.6.1   Unterrichtsbefreiung muss möglichst einige Tage im Voraus beantragt werden.

  • Einzelstunden: zuständig ist der betreffende Fachlehrer

  • 1 Tag: zuständig ist der Klassenlehrer

  • mehrere Tage: zuständig ist die Schulleitung

2.6.2   Arztbesuche müssen in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Ausnahmen sind nur bei rechtzeitiger Beantragung möglich.

2.6.4   Eine Ausdehnung der Ferienzeit ist nicht zulässig.

2.7   Krankheit

2.7.1   Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden sich ordnungsgemäß bei dem Lehrer der jeweiligen Unterrichtsstunde. Der Klassenlehrer vermerkt den Zeitpunkt der Entlassung im Klassenbuch und stellt einen Laufzettel aus.
Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Das gilt auch für Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor der Entlassung eines Schülers müssen die Eltern informiert werden. Kann kein Elternteil erreicht werden, so muss sich der Schüler bis Unterrichtsende im Krankenzimmer aufhalten.

2.7.2   Kann ein Schüler die Schule nicht besuchen, so ist noch am gleichen Tag fernmündlich, per Fax oder E-Mail die Schule zu informieren.
Spätestens am 3. Tag muss der Schule eine handschriftlich unterschriebene, schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. 
Erfolgt dies nicht, so wird das Fehlen als „unentschuldigtes Fehlen“ behandelt.
Eine Bescheinigung des Arztbesuchs reicht nicht aus.

2.7.3   Hat ein Schüler Unterricht versäumt, ist er verpflichtet, den durchgenommenen Stoff unverzüglich in einer zumutbaren Zeit nachzuholen.

3 Pausen und Freizeit

3.1   Die Pausen dienen der Erholung und eventuell dem Wechsel der Unterrichtsräume. Während der Hofpause suchen alle Schüler die ihnen zugeordneten Schulhöfe auf, wobei sie sich auch im Erdgeschoss aufhalten dürfen. Das Obergeschoss ist in jedem Fall zu räumen. 

3.2   Die Mittagspause dient der Erholung und der Einnahme des Mittagessens. 

3.3   Während der Mittagspause dürfen sich die Schüler in den Lese- und Arbeitsecken im OG zum Arbeiten aufhalten.  

3.4   Die Mensa ist für den Kauf und die Einnahme von Speisen zu benutzen. Sie soll ein Ort der Ruhe und der Erholung sein. Deshalb hat darin jeder auf Sauberkeit, Tischordnung, gegenseitige Rücksichtnahme und verminderte Lautstärke zu achten.

3.5   In der Schule befindet sich eine öffentliche Bücherei, die von Bibliothekarinnen der Stadtbücherei verwaltet wird. Wer die Bücherei benutzt, hat den Anordnungen der Bibliothekarinnen Folge zu leisten und die Büchereiordnung einzuhalten.

3.6   Den aufsichtführenden Lehrern ist Folge zu leisten.
 

4 Organisation

4.1   Spezielle Ordnungsdienste

4.1.1   Klassenordner: Der Klassenlehrer sorgt dafür, dass für jede Woche zwei Klassenordner benannt sind (Eintrag ins Klassenbuch). Diese haben die Aufgabe, zum Unterrichtsbeginn und -ende für saubere Tafeln zu sorgen. Ferner achten sie mit dem jeweiligen Fachlehrer darauf, dass der Unterrichtsraum in sauberem Zustand verlassen, das Licht ausgemacht wird und die Fenster geschlossen sind.

4.1.2   Die Führung des Klassenbuches obliegt dem Klassenlehrer. Der Fachlehrer der 1. Stunde bringt das Buch mit. Der Klassenbuchordner achtet auf regelmäßige und vollständige Eintragungen. Der Fachlehrer der letzten Stunde hinterlegt das Buch im Lehrerzimmer.
 

4.2   Fehlverhalten

4.2.1   Schülerinnen und Schüler, die das Schulhaus bzw. das Schulgelände verunreinigen, müssen damit rechnen, zur Reinigung des Hauses herangezogen zu werden. Da alle Schüler einmal in Gedanken etwas wegwerfen können, sollten auch alle bereit sein, einmal etwas aufzuheben, auch wenn sie es selbst nicht weggeworfen haben; die Schule ist unsere Schule und jeder sollte mithelfen, sie sauber zu halten.

4.2.2   Glasflaschen dürfen nicht in die oberen Etagen und Unterrichtsräume mitgenommen werden.

4.2.3   Während des Unterrichts darf weder gegessen noch getrunken werden. Kaugummikauen ist nicht gestattet.

4.2.4   Rauchen auf dem Schulgelände und im Umfeld der Schule ist untersagt.

4.2.5   Das Benutzen von elektronischen Geräten, die nicht ausdrücklich für den Unterricht bestimmt sind, ist im Schulgebäude nicht gestattet.

5 Alarmplan

5.1   Bei Feueralarm ertönt ein langer, auf- und abschwingender Heulton.

5.2   Alle im Hause Anwesenden verlassen daraufhin das Schulgebäude auf dem für sie vorgesehenen Fluchtweg zügig und in geordneter Weise. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

5.3   Die in den Klassen bekannt gegebenen und eingeübten Fluchtwege und Sam­melplätze sind genau zu beachten. 

5.4   Die Verantwortung für den sicheren Ablauf trägt der zuständige Lehrer bzw. der für einen anderen im Hause befindlichen Bereich Zuständige (Bücherei, Mensa, Verwaltung, Hausmeister).

5.5   Näheres siehe Krisenplan.

6 Gültigkeit

Die Hausordnung tritt laut Beschluss der zuständigen Konferenzen mit sofortiger Wir­kung in Kraft.